Im Bereich des KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) gibt es zum einen den nationalen Tarifstrukturvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen zwischen der FMH, H+ und den Krankenversicherer-Verbänden santéservices und curafutura sowie zum anderen kantonale Tarifverträge zwischen den kantonalen Ärztegesellschaften und den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer.

In den Bereichen UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung), MVG (Militärversicherungsgesetz) und IVG (Invalidenversicherungsgesetz) gibt es nur einen nationalen Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen UVG, MVG, IVG zwischen der FMH und der Medizinal Tarif-Kommission UVG (MTK), dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) sowie der Invalidenversicherung, vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV).

Wie bei der Tarifstruktur TARMED gibt es bei TARDOC und den Ambulanten Pauschalen einen nationalen Tarifstrukturvertrag und die dazugehörenden kantonalen Anschlussverträge.

Gemäss Art. 46 Abs. 2 KVG ist es auch Nichtverbandsmitgliedern, die im Vertragsgebiet tätig sind, möglich, den kantonalen Tarifverträgen beizutreten. Dem kantonalen Anschlussvertrag kann beigetreten werden, sobald das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) den Vertrag genehmigt hat.

Der Beitritt zum Tarifstrukturvertrag KVG und Tarifvertrag UVG, MVG und IVG ist über MyFMH möglich.