Ombudsstelle
Unsere Ombudsstelle ist eine unabhängige Anlaufstelle innerhalb unseres Berufsverbands, welche Beschwerden von Patientinnen und Patienten oder Mitgliedern entgegennimmt und vermittelnd tätig ist. Sie handelt neutral, stärkt das Vertrauen in die Branche und trägt zur Qualitätssicherung sowie zur Einhaltung von Standesregeln bei.
Zuständigkeiten und Informationen
Für die nachfolgenden Situationen ist unsere Ombudsstelle der richtige Ansprechspartner.
Die Ombudsstelle des Aargauischen Ärzteverbandes (AAV) versteht sich als Vermittlungsstelle bei Reklamationen, Beschwerden und Konflikten zwischen:
- Patient/in und Arzt/Ärztin bzw. Verbandsmitgliedern
- Mitarbeiter/in und Arzt/Ärztin bzw. Verbandsmitgliedern
- Arzt/Ärztin und Arzt/Ärztin bzw. Verbandsmitgliedern
Bitte beachten Sie, dass unsere Ombudsstelle eine vermittelnde Funktion übernimmt. Immer mit dem Ziel, eine einvernehmliche und aussergerichtliche Lösung zu finden.
Für die nachfolgenden Situationen ist unsere Ombudsstelle nicht der richtige Ansprechspartner.
Wir sind keine Aufsichtsbehörde und können daher auch keine Sanktionen oder strafrechtliche Untersuchungen veranlassen. Die entsprechende Aufsichtsbehörde, welche solche Massnahmen veranlassen kann, ist das Departement Gesundheit und Soziales, Abteilung Gesundheit des Kantons Aargau, Telefon 062 835 29 60.
Wenn Sie als Patient / Patientin vermuten, dass Sie infolge eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten haben, können Sie sich an die Gutachterstelle der FMH wenden.
Für Beschwerden gegen Nichtmitglieder des AAV wenden Sie sich bitte an die kantonale Aufsichtsbehörde DGS (Departement Gesundheit und Soziales), Abteilung Gesundheit, Aarau, Telefon 062 835 29 60 oder Sie nehmen die Dienste der Patientenstelle Aargau Solothurn in Anspruch, Telefon 062 823 11 66.
Bei Anzweiflung des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses haben Sie die Möglichkeit einen Vertrauensarzt einzuschalten.
Ablauf und Meldeverfahren Ombudsfall
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Vermittlungssprache Deutsch (mündlich/schriftlich) ist und dass die Ombudsstelle für das Schlichtungsverfahren einen Kostenbeitrag von maximal CHF 500 erheben kann. Ein solcher Kostenbeitrag wird jedoch nur nach vorgängiger Kontaktaufnahme durch die Ombudsstelle und entsprechender Information der betroffenen Partei erhoben.
Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Arzt/Ärztin
Wenn immer möglich/zumutbar bitten wir Sie vor dem Einreichen eines Ombudsfalles um Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Arzt/Ärztin. Grundsätzlich ist die Ombudsstelle erst zuständig, wenn sich das Problem nicht im direkten Dialog lösen lässt.
Meldeformular online ausfüllen
Füllen Sie das Meldeformular an die Ombudsstelle (siehe Button unten) aus. Beachten Sie, dass sämtliche Felder und Checkboxen ausgefüllt sein müssen, sonst kann die Anfrage nicht abgeschickt werden. Rufen Sie uns an, falls Sie Fragen haben oder unsicher sind.
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben werden streng vertraulich behandeltPrüfung des eingereichten Ombudsfalls
Ihre Angaben zum Ombudsfall werden intern geprüft. Es können nur Fälle aufgenommen werden, wenn die betroffene Arztperson Mitglied des Aargauischen Ärzteverbandes ist. Nach der Überprüfung werden Sie durch uns informiert, ob der Fall übernommen werden kann oder nicht.
Meldestellen für Nichtmitglieder siehe unter "Wir sind nicht zuständig"Formular zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht
Das Formular zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht ist dann auszufüllen, wenn der Ombudsfall durch die AAV-Ombudsstelle aufgenommen werden kann. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Aargauischen Ärzteverband zuzusenden.
Button "Formular zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht"Fallaufnahme durch die AAV-Ombudsstelle
Sind die Voraussetzungen für die Aufnahme des Falls erfüllt, wird eine Ombudsperson mit der Leitung des Verfahrens beauftragt. Diese übernimmt die Bearbeitung des Falls mit dem Ziel, ihn zeitnah und im Rahmen einer einvernehmlichen Schlichtung zu klären.
Kontakt mit dem/der Antragssteller/in innerhalb von 5 ArbeitstagenIhre Angaben werden streng vertraulich behandelt und werden nur für die Durchführung des Ombudsverfahrens verwendet. Der Zugriff ist auf die mit der Fallbearbeitung betrauten Personen beschränkt.
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular per Post oder E-Mail an:
Aargauischer Ärzteverband, Im Grund 12, 5405 Baden-Dättwil, E-Mail