Damit Betriebe Berufslernende ausbilden können, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen. Unter anderem benötigen Sie eine Bildungsbewilligung. Die zuständige Berufsinspektorin überprüft anlässlich eines Betriebsbesuchs die für das Ausbilden notwendigen Voraussetzungen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Departements Bildung, Kultur und Sport, Kanton Aargau.
Bitte beachten: Sollten Sie als Lehrbetrieb nicht in der Lage sein, die vollständige Ausbildung gemäss Bildungsverordnung / Bildungsplan für den Beruf der Medizinischen Praxisassistentin EFZ anzubieten, muss eine ergänzende, externe Ausbildung / Praktikum organisiert werden. Hilfestellung dazu gibt das Register "Partnerbetrieb werden / finden" auf unserer Webseite.
Verordnung und Bildungsplan zur Ausbildung Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ, in Kraft seit 1. Januar 2019. Link: www.bvz.admin.ch
Departement Bildung, Kultur und Sport, Aarau, Tel. 062 835 22 00. Unter anderem zuständig für die Erteilung der Bildungsbewilligung und Lehrvertrag. www.ag.ch
Berufsschule Aarau, Tel. 062 832 36 36, www.bs-aarau.ch
Überbetrieblicher Kurs (ÜK), der ÜK wird durch den Aargauischen Ärzteverband organisiert. "Überbetrieblicher Kurs"
FMH-Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Bern, Tel. 031 359 11 11, www.fmh.ch
Alle wichtigen Informationen zur regulären Ausbildung finden Sie auf unserer Webseite unter "Ausbildung".
Berufsmaturität Seit August 2011 im Kanton Aargau begleitend zur Ausbildung möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter "Berufsmaturität".
Handbuch betriebliche Grundbildung
Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe- Die neue MPA-Ausbildung ist handlungskompetenzenorientiert aufgebaut. Das Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe soll es den Auszubildenden und den AusbildnerInnen ermöglichen, die Kompetenzen gemeinsam zu überschauen.
Wegweiser durch die Berufslehre - Die offizielle Broschüre zum Lehrvertrag dient den Lehrvertragsparteien als praktische Orientierungshilfe während der Berufslehre.