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Musterverträge

Gerne können Sie bei uns nachfolgende Musterverträge bestellen:

  • Musterarbeitsvertrag Teilzeit
  • Musterarbeitsvertrag Vollzeit
  • Muster Gesellschaftsvertrag Praxisgemeinschaft light
  • Muster Gesellschaftsvertrag Praxisgemeinschaft ausführlich

Für den Mustervertrag werden wir Nicht-Verbandsmitgliedern CHF 27.-- inkl. MWST in Rechnung stellen. Zum Mustervertrag wird jeweils noch ein Merkblatt mit ergänzenden Informationen sowie eine Checkliste beigelegt.

Die Bestellung können Sie über die E-Mailadresse aav-info(at)hin.ch auslösen.

Den Verbandsmitgliedern stehen die Unterlagen unter "Informationen / Dokumente für Ärzte" zur Verfügung.

Strahlenschutz

Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Verordnungen im Strahlenschutz in Kraft getreten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

  • Umfassende Informationen zu allen Änderungen auf der Webseite des Bundes www.strahlenschutzrecht.ch. Bitte beachten Sie insbesondere das Dokument "Was ist neu in der Medizin"
  • SVA - Schweizerischer Verband Medizinischer Praxis-Fachpersonen, Information für MPAs, die im Rahmen ihrer Arbeit in ihrer Arztpraxis im niedrigen und mittleren Dosisbereich Röntgenaufnahmen machen, hier

Erwähnenswert ist unter anderem, dass neu alle Personen, welche Umgang mit ionisierender Strahlung haben, einer Fortbildungspflicht (StSV Art. 175) unterliegen. Die Anhänge 1 – 5 zur Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung (jeweils Tabelle 3) gibt Auskunft über den Umfang von Aus- und Fortbildungslehrgängen und die geforderte Periodizität der Fortbildungen. Link zur StSV

 

Dosisintensives Röntgen (neu: "Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken - EKA")

Damit in einer Praxis erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken durchgeführt werden können, brauchen sowohl der Arzt / die Ärztin als auch die MPA eine Weiterbildung in diesem Bereich.

ÄrztInnen: Weitergehende Informationen sind auf der Website des KHM (www.kollegium.ch) aufgeschaltet.

Das Bundesamtes für Gesundheit kontrolliert regelmässig Arztpraxen bezüglich Einhaltung der Vorschriften zu den 
EKAs, bei Nichteinhalten werden hohe Bussen ausgesprochen.

 

Informationen bezüglich MPA-Lernende

Dazu möchten wir gerne auf folgendes aufmerksam machen: 

  • Berufsbildner in der betrieblichen Praxis sind angehalten die Lernenden zu beaufsichtigen, auf die Gefahren aufmerksam zu machen und ihnen das nötige Wissen zu vermitteln. Die begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (Anhang 2 zum MPA Bildungsplan) sind dabei zu beachten. Wichtig (gilt während der ganzen Ausbildungsdauer): "Bevor die Aufnahme ausgelöst wird, braucht es auf jeden Fall einen kontrollierenden Blick durch eine Fachkraft*".
  • Alle beruflich strahlenexponierten Personen müssen ein persönliches Dosimeter auf sich tragen. Ausführliche Informationen zum Thema "Dosimetrie und berufliche Strahlenexposition" finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (Link). Das Merkblatt "Dosimetrie bei MPAs in Ausbildung" des Bundes finden Sie hier.
  • Personen unter 16 Jahren dürfen nicht beruflich strahlenexponiert sein. Sie dürfen unter Aufsicht zu Ausbildungszwecken Patienten positionieren und Einstellungen vornehmen. Während der Aufnahme müssen sie den Raum verlassen und dürfen nicht selber auslösen. Obwohl sie keine beruflich strahlenexponierten Personen sind, müssen die Lernenden in diesem Fall ebenfalls dosimetriert werden.

 

*gemäss Bildungsverordnung gilt als Fachkraft, wer über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt.