Gerne können Sie bei uns nachfolgende Musterverträge bestellen:
Für den Mustervertrag werden wir Nicht-Verbandsmitgliedern CHF 27.-- inkl. MWST in Rechnung stellen. Zum Mustervertrag wird jeweils noch ein Merkblatt mit ergänzenden Informationen sowie eine Checkliste beigelegt.
Die Bestellung können Sie über die E-Mailadresse auslösen.
Den Verbandsmitgliedern stehen die Unterlagen unter "Informationen / Dokumente für Ärzte" zur Verfügung.
Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Verordnungen im Strahlenschutz in Kraft getreten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Erwähnenswert ist unter anderem, dass neu alle Personen, welche Umgang mit ionisierender Strahlung haben, einer Fortbildungspflicht (StSV Art. 175) unterliegen. Die Anhänge 1 – 5 zur Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung (jeweils Tabelle 3) gibt Auskunft über den Umfang von Aus- und Fortbildungslehrgängen und die geforderte Periodizität der Fortbildungen. Link zur StSV
Dosisintensives Röntgen (neu: "Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken - EKA")
Damit in einer Praxis erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken durchgeführt werden können, brauchen sowohl der Arzt / die Ärztin als auch die MPA eine Weiterbildung in diesem Bereich.
ÄrztInnen: Weitergehende Informationen sind auf der Website des KHM (www.kollegium.ch) aufgeschaltet.
Das Bundesamtes für Gesundheit kontrolliert regelmässig Arztpraxen bezüglich Einhaltung der Vorschriften zu den
EKAs, bei Nichteinhalten werden hohe Bussen ausgesprochen.
Informationen bezüglich MPA-Lernende
Dazu möchten wir gerne auf folgendes aufmerksam machen:
*gemäss Bildungsverordnung gilt als Fachkraft, wer über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt.