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Praxisassistenz in Grundversorgerpraxen

Weiterbildung für AssistenzärztInnen in Grundversorgerpraxen und
Kinder-/Jugendpsychiatriepraxen

Hausarztpraxen sowie Kinder- und Jugendpraxen sind in der Regel die erste ärztliche Anlaufstelle für medizinische Probleme. Aufgrund des breiten medizinischen Aufgabenbereichs müssen sie deshalb über ganz spezifische Problemlösefähigkeiten verfügen.

Das Programm «Weiterbildung in Hausarztpraxen (Praxisassistenz)» ermöglicht es Assistenzärztinnen und -ärzten, die spezifischen Fähigkeiten direkt vor Ort in der Hausarztpraxis zu erwerben.

Die Praxisassistenz wird bei einem 100%-Pensum während 6 Monaten unterstützt (Verlängerung pro rata bei Teilzeit). Der Kanton Aargau finanziert dabei bei einem Anstellungsvertrag in einem anerkannten Spital eine Pauschale von maximal 50'000.-. Die Lehrpraxis leistet eine Pauschale von 15'000.-. Pro Lehrpraxis/Praxis-AG bzw. -Verbund werden maximal zwei Praxisassistenzen pro Jahr mitfinanziert.

Gesuchsformular (bitte nur mit digit. Informationen ausgefüllt einreichen)
Lehrpraktikerkurs der Stiftung WHM

Voraussetzungen für Lehrpraktiker der Praxis:

  • Anerkannte Lehrpraxis Kategorie III der FMH  in den Fachbereichen Allgemeine Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin. Link: SIWF Register
  • Absolvierung des Lehrpraktikerkurses der Stiftung WHM (Weiterbildung in Hausarztmedizin)
  • Mitgliedschaft beim Aargauischen Ärzteverband ist erwünscht
  • Um den administrative Aufwand für die Lehrpraxen so tief wie möglich zu halten läuft der Arbeitsvertrag über das Spital weiter, ebenso alle Sozialversicherungen (Ausnahme Berufshaftpflicht!). Die Lehrpraxis reicht das visierte Gesuchsformular gemäss Laufweg ein und holt beim DGS (Departement Gesundheit und Soziales) die Assistentenbewilligung ein.
  • Die Lehrpraxis stellt am Schluss der Weiterbildungsperiode/Praxisassistenz das SIWF-Zeugnis aus und nimmt an der Schlussevaluation der Praxisassistenz durch einen Aargauischen Hausarztmentor teil.
  • Die Lehrpraxis und Assistenzärztin/Assistenzarzt nehmen an der von der Stiftung WHM koordinierten nationalen Schlussevaluation der Praxisassistenz teil.
  • Es bietet sich für den Lehrpraktiker an, die Durchführung eines "Schnupper-Arbeitstags" mit dem interessierten Assistenzarzt zu absolvieren. Bei dieser Gelegenheit sollen die konkreten Bedingungen der Zusammenarbeit mündlich geklärt werden und danach idealerweise in einem Protokoll festgehalten werden.
    Die wöchentliche Durchführung von halb- bis tageweisen Hospitationen bei niedergelassenen Spezialisten wird empfohlen (umfassender Einblick in die ambulante Tätigkeit).
  • Interessierte Praxen, welche Praxisassistenzen anbieten, können sich auf dieser Liste eintragen (wird u.a. von den Hausarztmentoren als Referenz verwendet)

Voraussetzungen für die AssistenzärztInnen:

  • Inhaber eines eidgenössischen oder eines eidgenössisch anerkannten Arztdiploms. KandidatInnen mit ausländischem Diplom erbringen grundsätzlich den Nachweis von mindestens 2 Jahren Weiterbildung an einer Schweizer Weiterbildungsstätte.
  • Sprachkompetenz C1.
  • Vorliegen einer separaten gesundheitspolizeilichen Assistentenbewilligung für jede Assistentin/jeden Assistenten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines schweizerischen oder eines MEBEKO-anerkannten ausländischen Arztdiploms. Die MEBEKO-Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen ist nicht ausreichend. Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Assistentenbewilligung vorliegt. Link: Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau.
  • Die Lehrpraxis und Assistenzärztin/Assistenzarzt erklären sich auf Anfrage bereit, nach Möglichkeit am von der Stiftung WHM organisierten Lehrpraktikerkurs als Referentenpaar zur Verfügung zu stehen.