Weiterbildung für AssistenzärztInnen in Grundversorgerpraxen und
Kinder-/Jugendpsychiatriepraxen
Hausarztpraxen sowie Kinder- und Jugendpraxen sind in der Regel die erste ärztliche Anlaufstelle für medizinische Probleme. Aufgrund des breiten medizinischen Aufgabenbereichs müssen sie deshalb über ganz spezifische Problemlösefähigkeiten verfügen.
Das Programm «Weiterbildung in Hausarztpraxen (Praxisassistenz)» ermöglicht es Assistenzärztinnen und -ärzten, die spezifischen Fähigkeiten direkt vor Ort in der Hausarztpraxis zu erwerben.
Die Praxisassistenz wird bei einem 100%-Pensum während 6 Monaten unterstützt (Verlängerung pro rata bei Teilzeit). Der Kanton Aargau finanziert dabei bei einem Anstellungsvertrag in einem anerkannten Spital eine Pauschale von maximal 50'000.-. Die Lehrpraxis leistet eine Pauschale von 15'000.-. Pro Lehrpraxis/Praxis-AG bzw. -Verbund werden maximal zwei Praxisassistenzen pro Jahr mitfinanziert.
Gesuchsformular (bitte nur mit digit. Informationen ausgefüllt einreichen)
Lehrpraktikerkurs der Stiftung WHM
Voraussetzungen für Lehrpraktiker der Praxis:
Voraussetzungen für die AssistenzärztInnen: