Modulanbieter
Eine Liste mit weiteren Modulanbietern finden Sie auf der Webseite der Odamed hier
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe.
Kompetenz
Die AbsolventInnen können anhand des Chronic Care Modells (Wagner, 1996) ihre Rollen und Aufgaben im Chronic Care Management erklären und begründen. Sie sind fähig, zielgerichtete Interaktionen mit den Patientinnen und Patienten zu ermöglichen, zu gestalten und zur Verbesserung der Patientenergebnisse beizutragen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Einzelprüfung, 90 Minuten.
Lernziele
Die Teilnehmenden
- nennen die epidemiologischen Veränderungen und zeigen die Herausforderungen für die Gesundheitsversorgung in der Schweiz und die Auswirkungen auf das eigene berufliche Umfeld auf (T2);
- beschreiben die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von chronischen und akuten Krankheitsgeschehen (T1);
- zeigen die Bedeutung und Auswirkung chronischer Krankheiten auf die Lebensgestaltung und die Lebensqualität, das soziale Umfeld der Betroffenen und die Gesellschaft auf (T2);
- nennen Möglichkeiten zum Sichtbarmachen von funktionalen und klinischen Patientenergebnissen (T1);
- erklären die Eckpunkte aus dem CCM bezüglich der informierten und aktivierten Patientinnen und Patienten (Empowerment, Selbstmanagement, Bewältigungsprozesse, Resilienz, Adhärenz) (T1);
- gestalten fördernde Voraussetzungen (Rahmenbedingungen, Haltungen, Kommunikation, Beziehungen) in Interaktionen (T2);
- erläutern die Eckpunkte aus dem CCM bezüglich eines gut vorbereiteten proaktiven Praxisteams (eigene Rolle, Zusammenarbeit und Koordination, EBM, Umfeld der Gesundheitsversorgung (T2).
Modulanbieter
Eine Liste mit weiteren Modulanbietern finden Sie auf der Webseite der Odamed hier
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe. Erfolgreich abgeschlossenes Basismodul I.
Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, im Rahmen des Chronic Care Management die Patientinnen oder den Patienten individuell und gezielt durch Schulungen im Selbstmanagement zu fördern und den Lern- und Entwicklungsprozess zu begleiten.
Kompetenznachweis
Dokumentation mit Reflexion einer Patientenschulung (mind. 1500 Wörter).
Lernziele
Die Teilnehmenden
-
erklären verschiedene integrative Lernmodelle mit gesundheitspsychologischem Hintergrund und wenden diese in Verbindung zu Selbstmanagement und Patientenschulung an (T2);
-
begleiten, steuern und evaluieren den Lernprozess (T3);
-
beurteilen die Lernfähigkeit der Patientinnen und Patienten und benennen hemmende und fördernde Faktoren(T3);
-
wählen mit den Patientinnen unterstützende Massnahmen und Hilfsmittel für den Einsatz im Krankheitsmanagement aus (T3);
-
instruieren Patientinnen und Patienten situationsgerecht, geben Feedback und planen weitere geeignete Schritte (T3);
-
berichten über den Lern- und Entwicklungsprozess der Patientinnen und Patienten in interdisziplinären Besprechungen (T2);
-
nennen für den einzelnen Patienten nützliche, spezifische, lokale Dienste, wie Spitex, Patientenorganisationen, Selbsthilfegruppen und weitere Patientenbildungsangebote und involvieren die geeigneten Dienste in den CCM-Prozess (T2).
Modulanbieter
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe.
Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen des Moduls sind fähig, Arbeitsabläufe und -anweisungen im Rahmen der gesetzlichen Qualitätsvorgaben und der Praxispolitik selbstverantwortlich durchzuführen, zu optimieren und entsprechend neuen Vorgaben zu entwickeln sowie Weisungen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen transparent und verständlich zu kommunizieren und zu überprüfen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Arbeit, 30 Minuten / Praktische/mündliche Arbeit, 30 Minuten
Lernziele
Die Teilnehmenden
- nennen Sinn und Zweck, Aufwand und Nutzen eines Qualitätsmanagements (T1);
- erläutern Chancen und Risiken eines QM-Systems (T1);
- erklären, was Qualität in der Arztpraxis bedeutet (T1);
- entwerfen ein Prozessmodell und ein Dokumentationskonzept (T3);
- unterscheiden Führungs-, Kern- und Supportprozesse (T3);
- entwickeln und beurteilen Instrumente zur Optimierung und systematischen kontinuierlichen Verbesserung wie Fehlermeldeblatt, Patientenumfrage, Qualitätszirkel, Mitarbeiterschulungen etc. (T3);
- wenden die gesetzlichen Vorschriften im Qualitätsmanagement an (T2);
- unterscheiden Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität hinsichtlich der Qualitätsmessung und demonstrieren die Bedeutung der Qualitätstransparenz (T3);
- entwickeln einen Muster-Prozess und beschreiben mindestens einen dazugehörenden Arbeitsablauf aus folgenden Bereichen (T3):
- Empfang/Triage/Agenda
- Hygieneplan und -reglement
- Sterilisationsprozess
- Therapeutische Prozesse
- Bildgebende Diagnostik
- EKG
- Medikamentenabgabe
- Laboruntersuchungen
- Notfälle
- Arbeitssicherheit
- stellen die Einsatzbereitschaft von Apparaturen und Geräten sowie deren Unterhalt und Wartung sicher (T1);
- führen, überwachen und optimieren das Bestellwesen und stellen die Verfügbarkeit von Material und Medikamenten sicher (T3);
- analysieren Schnittstellen mit externem Support (Buchhaltung, IT) (T3);
- interpretieren die Ergebnisse der Führungs- und Kontrollinstrumente sowie des internen Audits (und das Zertifizierungsaudit) und übertragen diese in den Praxisalltag (T3);
- interpretieren die Bedeutung der Begriffe «wirksam, zweckmässig, wirtschaftlich» in der Praxis (T3).
Modulanbieter
Eine Liste mit weiteren Modulanbietern finden Sie auf der Webseite der Odamed hier
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe.
Kompetenz
Die Absolventinnen des Moduls sind fähig, auf der Grundlage ihrer vertieften Kenntnisse Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus in einfachen Ernährungsfragen, der Handhabung von Blutzuckermessgeräten zur Selbstkontrolle sowie von Insulinapplikatoren zu beraten und anzuleiten. Sie motivieren und unterstützen die Patientinnen und Patienten, die verordneten externen Spezialdienste in Anspruch zu nehmen und koordinieren die Leistungen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Prüfung, 45 Minuten / Mündliche Prüfung (Beratungssituation), 15 Minuten
Lernziele
Die Teilnehmenden
- wenden die Grundlagen der zwischenmenschlichen Kommunikation auf Beratungsgespräche an und erklären komplexe Sachverhalte in einer den Patienten angepassten Sprache (T2);
- erklären und nutzen die Ursachen, Verlaufsformen, neueste Behandlungserkenntnisse, Komplikationen und Spätfolgen des Diabetes mellitus in Beratungsgesprächen (T2);
- schulen Patientinnen und Patienten bezüglich Hypoglykämie, erklären dabei geeignete präventive Massnahmen und Therapien (T3);
- benennen die Grundlagen einer gesunden Ernährung für Diabetiker und unterstützen PatientInnen in der Umsetzung (T2);
- erklären die Auswirkungen von Bewegung auf den Glukosestoffwechsel und entwickeln verschiedene, für Diabetiker geeignete, sportliche Betätigungen (T3);
- instruieren Patientinnen und Patienten über die gebräuchlichsten Geräte zur Blutzuckerselbstmessung, Insulinapplikatoren und in ihren Anwendungen (T3);
- interpretieren diabetesrelevante Laborparameter und analysieren vergleichbare Resultate (T3);
- erläutern die Grundlagen und Bedeutung des Chronic Disease Managements und wenden diese in Beratungsgesprächen mit PatientInnen an (T3);
- Untersuchen die Füsse der Diabetiker, testen den Vibrationssinn mit der Stimmgabel und die Sensibilität mit dem Monofilament. Sie kontrollieren die Füsse auf Druckstellen, sowie übermässige Hornhaut und dokumentieren die Ergebnisse im Fussprotokoll (T3);
- Erfragen die Motivation einer Raucherin / eines Rauchers zum Aufhören und unterstützen sie / ihn beim Rauchstopp u.a. durch motivierende Gesprächsführung (T3).
Modulanbieter
Eine Liste mit weiteren Modulanbietern finden Sie auf der Webseite der Odamed hier
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe.
Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen des Moduls kennen die häufigsten rheumatischen Erkrankungen mit ihren Symptomen und deren Therapien.
Sie sind fähig, betroffene Patientinnen und Patienten zu informieren, zu beraten und aktiv in ihrer Lebensbewältigung zu unterstützen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Prüfung, 45 Minuten / Mündliche Einzelprüfung (Beratungssituation), 15 Minuten
Lernziele
Die Teilnehmenden
- benennen die Symptome der häufigsten rheumatischen Krankheiten und ordnen diese den drei Hauptgruppen degenerative Erkrankungen, entzündliche Erkrankungen und Weichteilrheumatismus zu (T1);
- erläutern spezifische Belastungen (Verlust der Beweglichkeit, drohende Invalidität) für chronische RheumapatientInnen (T1);
- beschreiben die Standard-Basis-Therapie-Modelle der Rheuma-Behandlung und nennen die zu kontrollierenden Laborparameter (T1);
- erklären den Unterschied zwischen aktiver und passiver Physiotherapie und beschreiben verschiedene therapeutische Möglichkeiten (T1);
- formulieren die wichtigsten Grundregeln der Ergonomie in Bezug auf die Belastung der Wirbelsäule, der Bänder, Sehnen, Muskeln beim Tragen und Heben und erkennen einfache Fehlbelastungen (T2);
- beraten Rheumapatientinnen und -patienten in Bewegungsaktivitäten und geeigneten Sportarten (T3);
- empfehlen Patientinnen und Patienten mit starken Schmerzen über entsprechende Entlastungsstellungen und Lagerungen (T3);
- erklären den Einfluss von Nahrungsmitteln auf die rheumatischen Erkrankungen und nennen medizinische Gründe für eine gezielte Lebensmittelauswahl bei bestimmten Krankheiten (T1);
- berechnen die Medikamentendosis und die Infusionsgeschwindigkeit (T2);
- wenden die Grundsätze eines Beratungsgesprächs an und informieren und instruieren Angehörige von Rheumapatientinnen (T3);
- vermitteln das SCQM (Swiss Clinical Quality Management), dessen Aufgabe, Nutzen und Prozesse der Patientin und dem Patienten und unterstützen die Ärztin oder den Arzt und die Patientin und den Patienten bei den SCQM Einträgen (T2).
Modulanbieter
Eine Liste mit weiteren Modulanbietern finden Sie auf der Webseite der Odamed hier
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe.
Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen des Moduls sind in der Lage, mit pneumologischen Patientinnen und Patienten gemäss ärztlicher Verordnung den technischen Teil der Diagnostik durchzuführen, sie so zu instruieren, dass die Therapieadherence optimiert ist und können Warnsymptome erfragen, um die Dringlichkeit einer Arztkonsultation abzuschätzen. Sie motivieren und unterstützen die Patientinnen und Patienten, die verordneten externen Spezialdienste in Anspruch zu nehmen und koordinieren die Leistungen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Prüfung mit standardisierten Kurzantwortfragen (KAF), 60 Min.
Lernziele
Die Teilnehmenden
Modulanbieter
Eine Liste mit weiteren Modulanbietern finden Sie auf der Webseite der Odamed hier
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe. 2 Jahre Berufserfahrung in einer Arztpraxis.
Kompetenz
Die AbsolventInnen beraten und schulen im Auftrag der Ärztin oder des Arztes in delegierter Verantwortung die Patientinnen und Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK)/Herzinsuffizienz (HI) sowie deren Angehörige auf der Grundlage ihrer erweiterten Handlungskompetenzen. Sie motivieren und unterstützen die Patientinnen und Patienten, die verordneten externen Spezialdienste in Anspruch zu nehmen und koordinieren die Leistungen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Prüfung, 45 Minuten / Mündliche Einzelprüfung (Beratungssituation), 15 Minuten
Lernziele
Die Teilnehmenden
Modulanbieter
Eine Liste mit weiteren Modulanbietern finden Sie auf der Webseite der Odamed hier
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe.
Kompetenz
Die Absolventinnen des Moduls beraten und unterstützen in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt hirnleistungsschwache Erwachsene und ihre Angehörigen fachlich korrekt und nach neusten Erkenntnissen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Prüfung, 45 Minuten / Mündliche Einzelprüfung, 15 Minuten
Lernziele
Die Teilnehmenden
- erklären Formen, Ursachen, Stadien und Behandlungsmöglichkeiten von Hirnleistungsschwächen bei Erwachsenen (T1);
- informieren über Abklärungsmöglichkeiten der verschiedenen Krankheiten (T2);
- beschreiben ein anerkanntes Validationskonzept, handeln entsprechend, beraten, instruieren Angehörige (T3);
- erkennen und beurteilen die Belastungen von Angehörigen, informieren über Entlastungsmöglichkeiten (T3);
- formulieren Problemstellungen in der tägl. Betreuung, schlagen entsprechende Lösungsmöglichkeiten vor (T2).
Modulanbieter
Juventus Schule für Medizin, Zürich
Eine Liste mit weiteren Modulanbietern finden Sie auf der Webseite der Odamed hier
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe.
Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, eine fachgerechte und sichere Wundbehandlung, abgeleitet vom Beschwerdebild, von der Vorbereitung bis zur Dokumentation nach neusten Erkenntnissen durchzuführen. Sie motivieren und helfen, Anordnungen und Vorschläge der externen Spezialdienste umzusetzen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Arbeit, 60 Minuten
Lernziele
Die Teilnehmenden
- nennen die Verbandmaterialien (T1);
- bereiten einen Wundverband korrekt vor (T2);
- beurteilen und klassifizieren eine Wunde fachgerecht (T3);
- beurteilen die verschiedenen Wundheilungsphasen (T3);
- führen eine phasengerechte Wundreinigung durch (T2);
- führen eine Wundbettvorbereitung sorgsam durch (T2);
- setzen Wundverbandmaterialien adäquat ein (T2);
- legen einen Wundverband technisch richtig an (T2);
- legen einen Kompressionsverband richtig an (T2);
- leiten ein und überwachen weiterführende Behandlungs- und Pflegemassnahmen in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt (T3);
- führen eine korrekte Wunddokumentation (T2).
Modulanbieter
Kompetenz
Die Trägerin oder der Träger des Zertifikats erwirbt die Sachkunde in Strahlenschutz für erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken für Medizinische Praxisassistentinnen. Sie ist damit berechtigt, nach Artikel 15 der Strahlenschutz-Verordnung vom 22. Juni 1994 und gestützt auf die Verordnung über die Ausbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz vom 15. September 1998, Röntgenanlagen für humanmedizinische Diagnostik unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes zu bedienen. Ausgenommen ist die Bedienung von Röntgenanlagen für Durchleuchtung, Mammografie und Computertomografie.
Angebot
Nur durch vom Bundesamt für Gesundheit BAG autorisierte Anbieter.