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Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe.
Kompetenz
Die AbsolventInnen können anhand des Chronic Care Modells (Wagner, 1996) ihre Rollen und Aufgaben im Chronic Care Management erklären und begründen. Sie sind fähig, zielgerichtete Interaktionen mit den Patientinnen und Patienten zu ermöglichen, zu gestalten und zur Verbesserung der Patientenergebnisse beizutragen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Einzelprüfung, 90 Minuten.
Lernziele
Die Teilnehmenden
- nennen die epidemiologischen Veränderungen und zeigen die Herausforderungen für die Gesundheitsversorgung in der Schweiz und die Auswirkungen auf das eigene berufliche Umfeld auf (T2);
- beschreiben die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von chronischen und akuten Krankheitsgeschehen (T1);
- zeigen die Bedeutung und Auswirkung chronischer Krankheiten auf die Lebensgestaltung und die Lebensqualität, das soziale Umfeld der Betroffenen und die Gesellschaft auf (T2);
- nennen Möglichkeiten zum Sichtbarmachen von funktionalen und klinischen Patientenergebnissen (T1);
- erklären die Eckpunkte aus dem CCM bezüglich der informierten und aktivierten Patientinnen und Patienten (Empowerment, Selbstmanagement, Bewältigungsprozesse, Resilienz, Adhärenz) (T1);
- gestalten fördernde Voraussetzungen (Rahmenbedingungen, Haltungen, Kommunikation, Beziehungen) in Interaktionen (T2);
- erläutern die Eckpunkte aus dem CCM bezüglich eines gut vorbereiteten proaktiven Praxisteams (eigene Rolle, Zusammenarbeit und Koordination, EBM, Umfeld der Gesundheitsversorgung (T2).
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Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe. Erfolgreich abgeschlossenes Basismodul I.
Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, im Rahmen des Chronic Care Management die Patientinnen oder den Patienten individuell und gezielt durch Schulungen im Selbstmanagement zu fördern und den Lern- und Entwicklungsprozess zu begleiten.
Kompetenznachweis
Dokumentation mit Reflexion einer Patientenschulung (mind. 1500 Wörter).
Lernziele
Die Teilnehmenden
-
erklären verschiedene integrative Lernmodelle mit gesundheitspsychologischem Hintergrund und wenden diese in Verbindung zu Selbstmanagement und Patientenschulung an (T2);
-
begleiten, steuern und evaluieren den Lernprozess (T3);
-
beurteilen die Lernfähigkeit der Patientinnen und benennen hemmende und fördernde Faktoren(T3);
-
wählen mit den PatientInnen unterstützende Massnahmen und Hilfsmittel für den Einsatz im Krankheitsmanagement aus (T3);
-
instruieren PatientInnen situationsgerecht, geben Feedback und planen weitere geeignete Schritte (T3);
-
berichten über den Lern- und Entwicklungsprozess der Patientinnen in interdisziplinären Besprechungen (T2);
-
nennen für den einzelnen Patienten nützliche, spezifische, lokale Dienste, wie Spitex, Patientenorganisationen, Selbsthilfegruppen und weitere Patientenbildungsangebote und involvieren die geeigneten Dienste in den CCM-Prozess (T2).
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Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe.
Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen des Moduls sind fähig, Arbeitsabläufe und -anweisungen im Rahmen der gesetzlichen Qualitätsvorgaben und der Praxispolitik selbstverantwortlich durchzuführen, zu optimieren und entsprechend neuen Vorgaben zu entwickeln sowie Weisungen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen transparent und verständlich zu kommunizieren und zu überprüfen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Arbeit, 30 Minuten / Praktische/mündliche Arbeit, 30 Minuten
Lernziele
Die Teilnehmenden
- nennen Sinn und Zweck, Aufwand und Nutzen eines Qualitätsmanagements (T1);
- erläutern Chancen und Risiken eines QM-Systems (T1);
- erklären, was Qualität in der Arztpraxis bedeutet (T1);
- entwerfen ein Prozessmodell und ein Dokumentationskonzept (T3);
- unterscheiden Führungs-, Kern- und Supportprozesse (T3);
- entwickeln und beurteilen Instrumente zur Optimierung und systematischen kontinuierlichen Verbesserung wie Fehlermeldeblatt, Patientenumfrage, Qualitätszirkel, Mitarbeiterschulungen etc. (T3);
- wenden die gesetzlichen Vorschriften im Qualitätsmanagement an (T2);
- unterscheiden Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität hinsichtlich der Qualitätsmessung und demonstrieren die Bedeutung der Qualitätstransparenz (T3);
- entwickeln einen Muster-Prozess und beschreiben mindestens einen dazugehörenden Arbeitsablauf aus folgenden Bereichen (T3):
- Empfang/Triage/Agenda
- Hygieneplan und -reglement
- Sterilisationsprozess
- Therapeutische Prozesse
- Bildgebende Diagnostik
- EKG
- Medikamentenabgabe
- Laboruntersuchungen
- Notfälle
- Arbeitssicherheit
- stellen die Einsatzbereitschaft von Apparaturen und Geräten sowie deren Unterhalt und Wartung sicher (T1);
- führen, überwachen und optimieren das Bestellwesen und stellen die Verfügbarkeit von Material und Medikamenten sicher (T3);
- analysieren Schnittstellen mit externem Support (Buchhaltung, IT) (T3);
- interpretieren die Ergebnisse der Führungs- und Kontrollinstrumente sowie des internen Audits (und das Zertifizierungsaudit) und übertragen diese in den Praxisalltag (T3);
- interpretieren die Bedeutung der Begriffe «wirksam, zweckmässig, wirtschaftlich» in der Praxis (T3).
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Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe.
Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen des Moduls sind fähig, organisatorische und betriebswirtschaftliche Abläufe in der Praxis einzuschätzen, zu steuern und zu optimieren. Sie setzen Grundsätze des Praxismanagements um und sind befähigt, einfache arbeitsrechtliche Fragen zu beantworten.
Kompetenznachweis
Schriftliche Prüfung, 120 Minuten
Lernziele
Die Teilnehmenden
- unterscheiden die Begriffe des Unternehmensmodells (T1);
- analysieren ein einfaches Unternehmenskonzept (T3);
- nennen Rechte und Pflichten der Berufsbildner und Lernenden nach OR, ArG und BBG (T1);
- nennen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach OR und ArG (T1);
- erklären die betriebswirtschaftlichen Grundlagen und Zusammenhänge, die für die Wahl der Organisationsform, der Unternehmensform und der Unternehmensziele massgebend sind (T2);
- nennen verschiedene Organisationsformen und erkennen diese in der adäquaten betrieblichen Situation (T2);
- beurteilen aus den strukturellen Gegebenheiten der Aufbauorganisation die Notwendigkeit einer optimalen Ablauforganisation und die darauf ausgerichteten Prozesse (Koordination und Einsatz von Personen und Mitteln) (T3);
- beurteilen, entwerfen und erarbeiten die notwendigen Organisationshilfsmittel (Organigramm, Stellenbeschreibung, Pflichtenheft, Funktionendiagramm) (T2);
- leiten aufgrund veränderter Zielsetzungen und Umweltbedingungen allfällige Möglichkeiten zur Reorganisation durch geeignete Massnahmen ein (T3);
- erkennen Konflikte und leiten Massnahmen zur Verbesserung ein (T3).
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Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe.
Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen sind fähig, Führungsinstrumente auszuwählen und richtig einzusetzen. Sie berücksichtigen dabei die Bedürfnisse des Anwendungsfelds, in dem sie tätig sind.
Kompetenznachweis
Schriftliche Prüfung, 90 Minuten
Lernziele
Die Teilnehmenden
- erklären die Grundsätze der Personalführung (T2);
- unterscheiden Sach- und Führungsaufgaben und optimieren diese nach den Grundsätzen der Personalführung (T3);
- erklären Führungsfunktionen, Führungsstile und Führungstechniken und beurteilen deren Auswirkungen für das eigene Anwendungsfeld (T3);
- begründen die Bedeutung einer optimalen innerbetrieblichen Information und Kommunikation (T2);
- erkennen Konflikte, ordnen sie nach den Eskalationsstufen ein, wenden geeignete Lösungsmöglichk. an (T3);
- formulieren die wichtigsten Motivationsfaktoren und wenden diese an (T2);
- beurteilen das Betriebsklima und entwickeln Möglichkeiten zu dessen Verbesserung(T3);
- erkennen spezielle Führungsprobleme, entwickeln Lösungsstrategien und wenden diese an (T3).
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Abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe.
Kompetenz
Die Absolventinnen und Absolventen des Moduls sind fähig, eine einfache Praxisbuchhaltung zu führen und den Jahresabschluss zu erstellen.
Kompetenznachweis
Schriftliche Prüfung, 90 Minuten
Lernziele
Die Teilnehmenden
- erklären die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Buchhaltung in versch. Organisationsformen von Arztpraxen (T1);
- ermitteln und erstellen anhand eines Musterkontenplans die nötigen Konti zur Führung der FIBU (T2);
- verbuchen einfache Geschäftsabläufe anhand von gängigen Belegen (T2);
- vergleichen Geldherkunft und Geldverwendung (T2);
- gliedern die Bilanz nach UV, AV, FK und EK (T2);
- berechnen und verbuchen anhand aktueller gesetzlicher Vorgaben Löhne sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge (T2);
- erstellen die Grundlagen für den Jahresabschluss (T2).
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Kompetenz
Die Trägerin oder der Träger des Zertifikats erwirbt die Sachkunde in Strahlenschutz für erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken für Medizinische Praxisassistentinnen. Sie ist damit berechtigt, nach Artikel 15 der Strahlenschutz-Verordnung vom 22. Juni 1994 und gestützt auf die Verordnung über die Ausbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz vom 15. September 1998, Röntgenanlagen für humanmedizinische Diagnostik unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes zu bedienen. Ausgenommen ist die Bedienung von Röntgenanlagen für Durchleuchtung, Mammografie und Computertomografie.
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