Mit einer einheitlichen Finanzierung sollen alle Leistungen – egal ob ambulant, stationär oder in der Pflege (Spitex oder Pflegeheim) erbracht – nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden. Die Kantone übernehmen immer mindestens 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenversicherer höchstens 73,1 Prozent. Alle Leistungen werden gemeinsam finanziert. Für alle Akteure steigt der Anreiz, die aus Patientensicht jeweils beste und im gesamten Behandlungspfad günstigste Behandlung zu fördern.
Die einheitliche Finanzierung setzt der Kostenverschiebung zulasten der Prämienzahlenden ein Ende. Dass sich die Prämienzahlenden mit der einheitlichen Finanzierung stärker an den ebenfalls wachsenden Pflegekosten beteiligen, kommt ihnen durch eine geringere Belastung bei den ambulanten Kosten entgegen. Die Pflegekosten machen im Vergleich zu den ambulanten medizinischen Leistungen ein viermal kleineres Kostenvolumen aus. Deshalb ist aus Prämiensicht entscheidend, dass sich die Kantone neu auch an den ambulanten Leistungen beteiligen.
Der Kostenteiler berechnet sich aus den Referenzjahren 2016 bis 2019. Damals lag der durchschnittliche Verteilschlüssel bei 73.1 % Prämien und 26.9 % Kantone. Auf diesen Wert korrigiert die Reform die Kostenlast. Bereits heute beträgt aber der prämienfinanzierte Anteil aller Leistungen schweizweit über 75 %. Und durch die zunehmende Ambulantisierung vergrössert sich dieser Anteil laufend. Die einheitliche Finanzierung korrigiert die Verteilung auf das Niveau 2016 bis 2019.
Gemäss Medienmitteilung vom 23. Oktober 2024 begrüsst die FMH den Entscheid der OAAT AG zur ambulanten Tarifrevision. Dieser markiert einen wichtigen Schritt Richtung zukunftsfähiges Tarifsystem. Die Begleitvereinbarung stellt sicher, dass die Grundversorgung gestärkt wird und erkannte Fehler bei den Pauschalen schnell korrigiert werden. Das gewährleistet eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung. Das vorliegende Gesamtpaket und die Begleitvereinbarung stellen einen Kompromiss zwischen den Tarifpartnern dar, der die Einführung des Einzelleistungstarifs TARDOC sowie der ambulanten Pauschalen per 1. Januar 2026 und deren kontinuierliche Weiterentwicklung ermöglicht - Ärztinnen und Ärzte spielen dabei eine entscheidende Rolle. Deshalb wird der Entscheid von einer grossen Mehrheit der FMH-Mitgliederorganisationen unterstützt. Eine Minderheit hat ein Referendum gegen diesen Beschluss ergriffen.
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