Struktur und Organisation des Notfalldienstes im Kanton Aargau
Der Aargauische Ärzteverband betreibt mit 11 Notfallrayons und 4 Fachgruppen mit eigenem Notfalldienst den ambulanten, ärztlichen Notfalldienst im Kanton Aargau.
Die Notfallrayons und Fachgruppen werden durch den Dienstplaner geleitet. Dieser entscheidet gegebenenfalls zu leistende Ersatzabgaben eines Arztes. Die Planung des Dienstplanes erfolgt durch den Notfalldienstplaner des Rayons resp. der Fachgruppe
Die Koordination der Rayons, resp. die Sachbearbeitung und Administration für den Notfalldienst wird über die Geschäftsstelle des Berufsverbandes in Dättwil wahrgenommen
Dienstpflicht
Jede Ärztin und jeder Arzt mit einer Berufsausübungsbewilligung sowie deren Stellvertretungen müssen sich ab Aufnahme der Praxistätigkeit am ambulanten Notfalldienst beteiligen.
Grundsätzlich sind alle Ärztinnen und Ärzte bis zum erreichten 60. Altersjahr verpflichtet, Notfalldienst zu leisten. Die Leitungsorgane der Notfallrayons können das Höchstalter für die Dienstpflicht und das Ausmass der Notfalldienstpflicht hinauf- oder herabsetzen, um in ihrem Rayon einen dauernden Notfalldienst zu gewährleisten.
Vom Notfalldienst auf Antrag dispensierte oder ausgeschlossene Ärztinnen und Ärzte haben Ersatzabgaben zu leisten.
Die Ärztin oder der Arzt erfüllt den ambulanten Notfalldienst unter Vorbehalt des Beizugs allfälliger Hilfspersonen selbst.