Über 2'000 Mitglieder gehören dem Aargauischen Ärzteverband (AAV) an; alles Ärztinnen und Ärzte aller Facharztrichtungen, welche in freier Praxis oder in Spitalbetrieben innerhalb des Kantons Aargau tätig sind. Entgegen oft anderslautender Meinung ist unser Verband nicht für ärztliche Abrechnungen gegenüber den Patienten zuständig – das ist die Ärztekasse.
Die Vertretung der Aargauer Ärzteschaft gegenüber der Bevölkerung, den Behörden und weiteren Institutionen
Die Information seiner Mitglieder über aktuelle und grundsätzliche berufs- und gesundheitspolitische Fragen und Entwicklungen
Die Information der Bevölkerung, der Behörden und weiteren Institutionen über Zielsetzungen und Standpunkte der Ärzteschaft
Die Förderung des kollegialen Einvernehmens unter den Mitgliedern und der Beziehung zu den übrigen Medizinalpersonen sowie zu den Angehörigen anderer freier Berufe
Die AAV-Geschäftsstelle ist für alle administrativen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten des Aargauischen Ärzteverbandes verantwortlich. Unterstützt wird unser Kantonalsekretariat vor allem durch die Geschäftsleitung (Präsident, Vizepräsident und weitere Mitglieder) sowie durch rund 80 Ärztinnen und Ärzte, welche im Milizsystem durch ihre Mitarbeit in verschiedensten Kommissionen Ideen entwickeln und Projekte ausarbeiten.
Jeder Kanton hat seinen eigenen Berufsverband (meistens als «Ärztegesellschaft des Kantons ...» bezeichnet), welcher seinerseits der gesamtschweizerischen Dachorganisation FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, in Bern untersteht (FMH = Foederatio Medicorum Helveticorum).
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Aargauischen Ärzteverband und stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Kurzportrait - der Aargauische Ärzteverband stellt sich vor (pdf)