Als Lehrbetrieb müssen Sie in der Lage sein, die vollständige Ausbildung gemäss Bildungsverordnung / Bildungsplan für den Beruf der/des Medizinischen Praxisassistentin/en EFZ anbieten zu können. Im Bildungsplan finden Sie alle Leistungsziele, welche zu vermitteln sind.

Wenn Sie nicht alle Leistungsziele anbieten können, haben Sie die Möglichkeit sich einen Partnerbetrieb zu suchen, in welchem Ihre Lernenden die entsprechenden Leistungsziele erlernen können. Wir empfehlen Ihnen mit dem Partnerbetrieb eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

Die Mindestdauer eines externen Praktikums beträgt 200 Stunden, verteilt auf die drei Ausbildungsjahre. Diese externe Ausbildung muss im Lehrvertrag unter Punkt. 12 erwähnt sein. Als Zusatz im Lehrvertrag kann das Formular "Ergänzende Ausbildung ausserhalb des Lehrbetriebes" genutzt werden. 

Muster Vereinbarung zwischen Lehrbetrieb und Partnerbetrieb herunterladen

Die Vereinbarung ist zusammen mit dem Lehrvertrag einzureichen und die externe Ausbildung im Lehrvertrag unter Punkt 5 und 12 zu vermerken. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Zusammenarbeit möglich ist, bitten wir Sie, sich direkt bei der Bewilligungsbehörde (Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Aarau, Herr Thomas Hard, Tel. 062 835 22 35) in Verbindung zu setzen.