Medizinische/r Praxiskoordinator/in (MPK) mit eidg. Fachausweis
Variante
Klinische Richtung
Tätigkeit
Sie sind in einer Arztpraxis und betreuen unter der Verantwortung eines Arztes Patienten mit chronischen Erkrankungen. Dabei erfassen Sie die aktuelle Lage des Patienten, planen gestützt auf evidenzbasierte Vorgaben die weitere Betreuung, fördern die Pflegekompetenz der Angehörigen und koordinieren Leistungserbringer.
Ausbildung
4 Pflichtmodule und 1 Wahlpflichtmodul
Abschluss
Medizinische/r Praxiskoordinator/in klinischer Richtung mit eidgenössischem Fachausweis
Variante
Praxisleitende Richtung
Tätigkeit
Sie arbeiten eng mit der Praxisleitung zusammen und übernehmen Führungsfunktion.
Dazu gehören organisatorische, administrative und logistische Aufgaben. Sie erstellen z. B. Einsatzpläne, helfen beim Abrechnungswesen mit und sorgen für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Versicherungen.
Ausbildung
5 Pflichtmodule und 1 Wahlpflichtmodul
Abschluss
Medizinische/r Praxiskoordinator/in praxisleitender Richtung mit eidgenössischem Fachausweis
Für beide Ausbildungsrichtungen
Ausbildungsdauer
Gesamte Ausbildung und Prüfung dauert ca. 1.5 Jahre. Pro Modul ca. zwei bis drei Monate. Für jedes Modul wird eine Modulbestätigung ausgestellt.
Kosten
Ausbildung inkl. Prüfung ca. CHF 12'000.00 (je nach Fachrichtung). Bis zu 50 % Bundessubventionen möglich.
Lohn
Siehe Lohnempfehlungen des Aargauischen Ärzteverbandes für MPK.
Prüfung
Im Anschluss an die modulare Ausbildung wird eine Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis absolviert. Die Prüfung besteht aus einer Fallstudie (inkl. Präsentation), Fachgespräch und schriftlicher Teil. Alles zur Prüfung (Zulassungsbedingungen, Reglemente, Prüfungsordnung usw.) finden Sie hier.
Refresherkurse
Die Gültigkeitsdauer der Modulabschlüsse ist generell auf fünf Jahre limitiert. Einzelne Modulanbieter werden Refresherkurse anbieten, damit das Gültigkeitsdatum des Modulabschlusses für die Zulassung zur Berufsprüfung erneuert werden kann. Bei welchen Modulen der Besuch von Refresherkursen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer überhaupt verlangt wird, entscheidet die Odamed aufgrund der Tatsache, wieweit die Modulinhalte nach Ablauf der Fünfjahresfrist als veraltet gelten müssen (z. B. neue Forschungs- und Praxiserkenntnisse im Diabetes).
Gleichwertigkeitsverfahren
In der Bildungslandschaft rund um den Beruf der Medizinischen Praxisassistentin sind in den letzten Jahren viele Weiterbildungsgefässe angeboten worden, die inhaltlich ganz oder teilweise den definierten Modulen entsprechen. Vergleichbare Bildungsleistungen sollen grundsätzlich angerechnet werden können. Die Qualitätssicherungskommission wird in jedem Einzelfall in einem Gleichwertigkeitsverfahren überprüfen, ob eine Anrechnung stattfinden kann oder nicht.