MPA - Ausbildung
Lehrbetrieb werden
Voraussetzungen
Damit Betriebe Berufslernende ausbilden können, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen. Unter anderem benötigen Sie eine Bildungsbewilligung. Die zuständige Berufsinspektorin überprüft anlässlich eines Betriebsbesuchs die für das Ausbilden notwendigen Voraussetzungen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Departements Bildung, Kultur und Sport, Kanton Aargau.
Sollten Sie als Lehrbetrieb nicht in der Lage sein, die vollständige Ausbildung gemäss Bildungsverordnung / Bildungsplan für den Beruf der Medizinischen Praxisassistentin EFZ anzubieten, muss eine ergänzende, externe Ausbildung / Praktikum in einem Partnerbetrieb organisiert werden.

Vorgehen / Checkliste
- Bildungsverordnung und Bildungsplan sind mir bekannt.
- Im Lehrbetrieb wird zusätzlich zur Ärztin/zum Arzt ein/e Berufsbildner/in beschäftigt.
- Die/Der Berufsbildner/in hat einen Berufsbildnerkurs absolviert oder verpflichtet sich, einen solchen zu besuchen. Kurse: ag.ch / sva.ch
- Die Voraussetzungen zur Beschäftigung einer/eines Lernenden gemäss 6. Abschnitt der BiVo werden erfüllt.
- Sie können alle Leistungsziele gemäss Bildungsplan im Lehrbetrieb abdecken? Nein: Für mich nicht abgedeckte Leistungsziele wird ein Partnerbetrieb benötigt.
- Bildungsbewilligung vorhanden? Nein: Bildungsbewilligung beim Kanton beantragen.
- Sind die ÜK-Kosten gedeckt? Bei Unsicherheiten gibt Ihnen der Aargauische Ärzteverband gerne Auskunft. Die Berufsschule wird durch die öffentliche Hand getragen.
- Haben Sie einen internen Ausbildungsplan erstellt?
- Mindesteinrichtung / Mindestsortiment im Lehrbetrieb vorhanden?
- Lehrstelle publizieren: ag.ch/lena und praxisstellen.ch
- Lohnempfehlungen für MPA-Lernende
- Lehrvertrag vorbereiten
- Bildungsbericht: Gemäss MPA-Bildungsverordnung hat die/der Berufsbildner/in den Bildungsstand der lernenden Person am ende jedes Semesters in einem Bildungsbericht festzuhalten und mit ihr zu besprechen. Gegebenenfalls sind Massnahmen zu vereinbaren.
- Lerndokumentation: Gemäss MPA-Bildungsverordnung durch die Lernenden zu führen und pro Semester durch die/den Berufsbildner/in zu kontrollieren/unterzeichnen und mit den Lernenden zu besprechen. Der SVA stellt eine digitale Lerndokumentation zur Verfügung.
Kontakte
- Departement Bildung, Kultur und Sport, Aarau, Tel. 062 835 22 00. Unter anderem zuständig für die Erteilung der Bildungsbewilligung und Lehrvertrag. ag.ch
- Berufsschule Aarau, Tel. 062 832 36 36, bs-aarau.ch
- FMH-Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, MPA Kompetenzzentrum, Bern, Tel. 031 359 11 11, mpa-schweiz.fmh.ch
